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GS Media

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Webentwicklung, digitale Dienstleistungen, KI-Agenten, Automatisierung, Software, Lizenzen, Abonnements, Support und individuell vereinbarte Projekte von GS Media.

Verbraucherhinweis: Diese AGB gelten sowohl für Unternehmer als auch – soweit GS Media Angebote an Verbraucher richtet – für Verbraucher. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere zu digitalen Produkten, Widerruf, Vertragslaufzeiten und Gerichtsständen, gehen abweichenden Regelungen dieser AGB stets vor. Eine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung wird gesondert bereitgestellt.

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge mit:

GS Media
Inhaber: Guido Schulten
Wrangelstraße 3
40470 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: +49 176 644 36 907
E-Mail: gs@gs-media.eu

Sie gelten für Leistungen von GS Media insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, digitale Sichtbarkeit, SEO/SEA/SEM, Automatisierung, KI-Systeme und KI-Agenten, digitale Mitarbeiter, Software und Module, Schnittstellen und Integrationen, Cloud- und Plattformdienste, Lizenzen, Abonnements, Support, Wartung, Beratung sowie individuell vereinbarte digitale Projekte.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn GS Media ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Verbraucher und Unternehmer

Verbraucher ist jede natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Soweit einzelne Klauseln ausdrücklich nur für Unternehmer oder nur für Verbraucher gelten, ist dies jeweils gekennzeichnet. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

3. Vertragsgrundlagen und Rangfolge

Für den konkreten Vertrag gelten in folgender Reihenfolge: individuell getroffene Vereinbarungen und Angebote, die jeweilige Leistungs- oder Produktbeschreibung, gegebenenfalls ein vereinbartes Service Level Agreement oder eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung, diese AGB sowie ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

Angaben in Präsentationen, Demos, Roadmaps oder Marketingmaterialien sind nur dann verbindliche Beschaffenheits- oder Leistungszusagen, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.

4. Vertragsschluss

Online-Shop und Kundenportal

Produktdarstellungen auf der Website stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme, Auftragsbestätigung, Freischaltung der Leistung, Lizenzaktivierung oder tatsächliche Bereitstellung zustande. Eine rein technische Eingangsbestätigung ist nur dann bereits Annahme, wenn dies ausdrücklich daraus hervorgeht.

Individuelle Angebote und Projekte

Bei individuell kalkulierten Leistungen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung, elektronische Bestätigung oder auf andere eindeutig vereinbarte Weise zustande. Umfang, Zeitplan, Vergütung und besondere Anforderungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.

Für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr werden die gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen und die Bestellsituation entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben gestaltet.

5. Leistungsportfolio

GS Media erbringt je nach Vereinbarung Beratungs-, Dienst-, Werk-, Lizenz- oder digitale Bereitstellungsleistungen. Dazu können insbesondere gehören:

  • Webdesign, Webentwicklung, CMS-/Joomla-/WordPress-Leistungen und technische Optimierung,
  • SEO, SEA, SEM, Content-, Sichtbarkeits- und Marketingmaßnahmen,
  • KI-Agenten, digitale Mitarbeiter, Chat- und Assistenzsysteme, Recherche-, Workflow- und Automatisierungslösungen,
  • Softwaremodule, Connectoren, Schnittstellen, API-Integrationen und Lizenzsysteme,
  • Cloud-, Hosting-, Support-, Wartungs- und Betriebsleistungen,
  • individuelle Konzeption, Implementierung, Anpassung, Schulung und technische Beratung.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Reichweite, ein bestimmtes Suchmaschinenranking, eine Werbeplattform-Freigabe oder ein bestimmtes KI-Ergebnis ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Leistungserfolg vereinbart wurde.

6. Individuelle Projekte und Leistungsumfang

Bei individuellen Projekten richtet sich der geschuldete Umfang nach Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan oder sonstiger dokumentierter Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Leistungsumfangs.

Entwürfe, Prototypen, Testumgebungen, Alpha-/Beta-Versionen oder Vorschauen können Entwicklungsstände darstellen und müssen nicht den Funktionsumfang einer final freigegebenen Version besitzen, sofern sie als solche gekennzeichnet sind.

Rechtliche Prüfungen kundenspezifischer Geschäftsmodelle, Inhalte, Werbeaussagen oder Branchenpflichten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich und zulässigerweise vereinbart wurden. Technische Umsetzung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Zugangsdaten, Systeme und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereit. Er prüft von ihm gelieferte Inhalte auf Richtigkeit und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und Erlaubnisse verfügt.

Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung beruhen, können vereinbarte Termine angemessen verschieben. Zusätzlicher Aufwand wird nur im Rahmen einer vereinbarten oder nachträglich freigegebenen Vergütung berechnet.

Vor Eingriffen in eigene produktive Systeme sorgt der Kunde für geeignete Sicherungen, sofern Backup-Leistungen nicht ausdrücklich von GS Media übernommen wurden.

8. Änderungswünsche und Change Requests

Änderungen nach Vertragsschluss können Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung, Architektur und Termine haben. GS Media informiert den Kunden vor Umsetzung über wesentliche Folgen und unterbreitet bei Bedarf ein Nachtragsangebot.

Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie von beiden Parteien in geeigneter Form bestätigt wurden. Gesetzliche Rechte, insbesondere Mängelrechte, sind hiervon nicht betroffen.

9. Drittanbieter, Plattformen, APIs und Open Source

Leistungen können Dienste Dritter einbeziehen, etwa Hosting, Cloud-Infrastruktur, KI-Modelle, Zahlungsdienste, Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen, Kalender-, E-Mail-, Karten-, Analyse- oder sonstige API-Dienste. Soweit für deren Nutzung eigene Nutzungsbedingungen oder Konten erforderlich sind, gelten diese zusätzlich im Verhältnis zwischen Kunde und Drittanbieter.

Änderungen, Einschränkungen oder Einstellungen von Drittanbieterdiensten liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von GS Media. GS Media haftet für die eigene Auswahl, Integration und vertraglich geschuldete Leistung nach den gesetzlichen und diesen AGB zugrunde liegenden Regeln; zwingende Rechte des Kunden wegen einer dadurch beeinträchtigten GS-Media-Leistung bleiben unberührt.

Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Soweit solche Komponenten Bestandteil einer Lösung sind, gehen deren zwingende Lizenzbestimmungen für die jeweilige Komponente vor.

10. KI-Systeme, KI-Agenten und digitale Mitarbeiter

KI-Leistungen können eigene Komponenten von GS Media sowie Modelle, APIs oder Infrastrukturen externer Anbieter verwenden. Modellversionen, Provider oder technische Komponenten können sich während der Vertragslaufzeit ändern, sofern der vereinbarte Funktionszweck erhalten bleibt und die Änderung rechtlich zulässig und für den Kunden zumutbar ist.

KI-Systeme dürfen nur innerhalb des vereinbarten Einsatzzwecks und unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben genutzt werden. Insbesondere sind verbotene KI-Praktiken und sonstige rechtswidrige Nutzungen ausgeschlossen. Soweit der Kunde selbst Betreiber oder sonstiger Verpflichteter nach der Verordnung (EU) 2024/1689 oder anderen Vorschriften ist, erfüllt er die ihn treffenden Betreiberpflichten; Unterstützungsleistungen von GS Media sind geschuldet, soweit sie vereinbart sind.

Systeme für besonders sensible oder regulierte Entscheidungen – etwa in Beschäftigung, Kreditwürdigkeit, Gesundheit, Justiz, kritischer Infrastruktur oder vergleichbaren Hochrisikobereichen – dürfen nur eingesetzt werden, wenn dies ausdrücklich vereinbart, technisch vorgesehen und rechtlich geprüft ist.

11. KI-Ausgaben, menschliche Prüfung und Rechte Dritter

Generative KI kann unvollständige, unzutreffende, missverständliche oder nicht einzigartige Ergebnisse erzeugen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellen KI-Ausgaben keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz- oder sonstige regulierte Fachberatung dar.

Der Kunde prüft KI-generierte Inhalte vor einer Veröffentlichung oder geschäftskritischen Verwendung angemessen. Für automatisierte Veröffentlichungen, Entscheidungen oder Aktionen gelten die im jeweiligen Projekt vereinbarten Prüf-, Freigabe- und Sicherheitsmechanismen.

Eine ausschließliche Schutzfähigkeit oder Exklusivität KI-generierter Inhalte kann nicht zugesichert werden. Bei marken-, urheber-, persönlichkeits- oder wettbewerbsrechtlich sensibler Nutzung ist eine gesonderte Prüfung erforderlich, soweit GS Media diese nicht ausdrücklich übernommen hat.

12. Software, Module, Connectoren und Lizenzen

Für Standardsoftware, Module, KI-Agenten, Connectoren und sonstige digitale Produkte erhält der Kunde das in der Produktbeschreibung, Bestellung oder Lizenzvereinbarung bezeichnete Nutzungsrecht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist dieses nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf den erworbenen Umfang, die Laufzeit sowie gegebenenfalls das Kundenkonto, die Domain, Instanz, Installation oder das freigeschaltete Entitlement beschränkt.

Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Vermietung oder kommerzielle Weiterverwertung als eigenes Produkt bedarf einer entsprechenden Lizenz oder Vereinbarung. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere zwingende Rechte zur Interoperabilität oder Fehlerbehebung, bleiben unberührt.

Bei als dauerhaft oder einmalig lizenziert bezeichneten Produkten besteht das Nutzungsrecht grundsätzlich im vereinbarten Umfang fort; Updates, Cloud-Leistungen, Support oder zusätzliche Modelle sind nur umfasst, soweit die Produktbeschreibung dies vorsieht. Bei Abonnementlizenzen endet das Nutzungsrecht mit Vertragsende, soweit nicht ein fortbestehendes Recht ausdrücklich vereinbart ist.

Ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode besteht nur, wenn dies ausdrücklich Vertragsbestandteil ist.

13. Updates, Sicherheitsaktualisierungen und Änderungen digitaler Produkte

Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB, einschließlich der gesetzlichen Anforderungen an Bereitstellung, Vertragsmäßigkeit und erforderliche Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen.

Bei dauerhafter Bereitstellung können funktionale Änderungen, Modellwechsel oder Weiterentwicklungen nur vorgenommen werden, soweit sie vertraglich und gesetzlich zulässig sind. Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen für Änderungen digitaler Produkte; erforderliche Informationen und Beendigungsrechte werden gewährt, soweit sie gesetzlich bestehen.

14. Kundenkonto, Zugangsdaten und Lizenzaktivierung

Für bestimmte Leistungen kann ein Kundenkonto erforderlich sein. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und schützt sie vor unbefugtem Zugriff. Handlungen über das Konto werden dem Kunden nur zugerechnet, soweit dies nach den gesetzlichen Regeln zulässig ist.

Lizenz- und Funktionsfreischaltungen können technisch über Konten, Domains, Installationen, Geräte, Mandanten, Entitlements oder vergleichbare Lizenzmerkmale gesteuert werden. Ein Wechsel solcher Zuordnungen ist möglich, soweit Produktbeschreibung oder Supportregeln dies vorsehen.

Der Kunde informiert GS Media unverzüglich über vermuteten Missbrauch oder kompromittierte Zugangsdaten.

15. Cloud-Dienste, Hosting und Verfügbarkeit

Bei cloudbasierten oder gehosteten Leistungen schuldet GS Media die vereinbarte Verfügbarkeit. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder Reaktionszeit gilt nur, wenn sie ausdrücklich in Produktbeschreibung oder SLA zugesagt wurde.

Geplante Wartung, sicherheitsrelevante Maßnahmen und technisch notwendige Änderungen können vorübergehende Einschränkungen verursachen. GS Media bemüht sich, planbare Eingriffe mit angemessener Rücksicht auf den Kundenbetrieb durchzuführen.

Zwingende Rechte von Verbrauchern hinsichtlich der Kontinuität und Vertragsmäßigkeit digitaler Dienstleistungen bleiben unberührt.

16. Support, Wartung und Reaktionszeiten

Umfang, Supportkanäle, Servicezeiten, Reaktionszeiten und enthaltene Wartungsleistungen richten sich nach dem gebuchten Tarif, Produkt oder individuellen Vertrag. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf 24/7-Support oder eine bestimmte Entstörzeit.

Support umfasst keine Erweiterungen oder Projektänderungen, sofern diese nicht Bestandteil des gebuchten Leistungsumfangs sind.

17. Preise, Zahlung und Rechnungen

Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Gesamtpreise einschließlich anfallender Steuern und Preisbestandteile ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies klar gekennzeichnet ist.

Zahlungsfristen, Abschläge, Meilensteinzahlungen oder wiederkehrende Abrechnungen ergeben sich aus Angebot, Bestellung oder sonstiger Vertragsvereinbarung. Rechnungen weisen die vereinbarte Fälligkeit aus. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben unberührt.

Kosten externer Provider, Werbebudgets, Domains, Lizenzen oder sonstiger Fremdleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist.

18. Abonnements, Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder individuellen Vereinbarung.

Bei Verbraucherverträgen gelten die gesetzlichen Beschränkungen für Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfristen. Soweit ein Verbrauchervertrag nach einer anfänglichen Laufzeit stillschweigend verlängert wird, erfolgt dies nur in der gesetzlich zulässigen Form. Ist für einen online abschließbaren Verbrauchervertrag über ein Dauerschuldverhältnis eine Kündigungsschaltfläche gesetzlich vorgeschrieben, stellt GS Media diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereit.

Bei Unternehmern können abweichende feste Laufzeiten und Verlängerungsregelungen individuell oder produktbezogen vereinbart werden.

Preisänderungen für bestehende Vertragslaufzeiten erfolgen nur auf wirksamer vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage. Gegenüber Verbrauchern werden notwendige Informationen und gegebenenfalls bestehende Kündigungs- oder Beendigungsrechte gewährt.

19. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift. Die Einzelheiten, Fristen und das Muster-Widerrufsformular werden in einer gesonderten Widerrufsbelehrung vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine entgeltliche Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Regeln zum Wertersatz und zum möglichen Erlöschen des Widerrufsrechts nach vollständiger Leistung.

Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nach Beginn der Vertragserfüllung nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erlöschen, insbesondere nach ausdrücklicher Zustimmung und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts.

Soweit ein Fernabsatzvertrag über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossen wird und eine elektronische Widerrufsfunktion gesetzlich erforderlich ist, wird diese während der Widerrufsfrist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereitgestellt.

20. Leistungsfristen und höhere Gewalt

Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei projektbezogenen Leistungen setzen Termine die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus.

Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der Parteien – etwa erheblichen Infrastrukturstörungen, Ausfällen zentraler Drittanbieter, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen, Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen oder vergleichbaren Fällen – verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen, soweit die Leistung dadurch tatsächlich verhindert oder wesentlich erschwert wird. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungsrechte bleiben unberührt.

21. Abnahme bei Werkleistungen

Soweit der Vertrag eine abnahmefähige Werkleistung zum Gegenstand hat, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den individuell vereinbarten Abnahmekriterien.

Nach Fertigstellung kann GS Media eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Gegenüber Verbrauchern tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Verbraucher zusammen mit der Aufforderung in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Mangelangabe verweigerten Abnahme hingewiesen wurde.

Unwesentliche Mängel berechtigen nach Maßgabe des Gesetzes nicht zur Verweigerung der Abnahme.

22. Mängelrechte und Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte, soweit nicht im unternehmerischen Geschäftsverkehr wirksam etwas Abweichendes vereinbart wurde.

Für Verbraucherverträge über digitale Produkte gelten insbesondere die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB. Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen werkvertraglichen Mängelrechte. Garantien bestehen nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und deren Bedingungen mitgeteilt wurden.

Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse, indem er nachvollziehbare Informationen, Fehlermeldungen und – soweit zumutbar und datenschutzrechtlich zulässig – erforderliche technische Zugänge bereitstellt.

23. Haftung

GS Media haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbegrenzung gesetzlich ausgeschlossen ist.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet GS Media auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

Für vom Kunden eigenmächtig veränderte Systeme, nicht freigegebene Eingriffe, unzutreffende Kundenvorgaben oder rechtswidrig bereitgestellte Inhalte haftet GS Media nur, soweit GS Media den Schaden nach den gesetzlichen Regeln selbst zu vertreten hat.

24. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse

Vorbestehende Software, Frameworks, Bibliotheken, Templates, Methoden, Know-how, interne Werkzeuge und wiederverwendbare Komponenten von GS Media verbleiben bei GS Media oder den jeweiligen Rechteinhabern.

Für individuell geschaffene Arbeitsergebnisse erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die im Vertrag für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Art, Umfang, räumliche und zeitliche Reichweite richten sich vorrangig nach dem Angebot. Eine ausschließliche Rechteübertragung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde räumt GS Media an bereitgestellten Texten, Bildern, Marken, Daten und sonstigen Inhalten die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein und sichert zu, hierzu berechtigt zu sein.

Rechte an Drittanbieter- und Open-Source-Komponenten richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

25. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Vertraulichkeit

Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung von GS Media verarbeitet.

Verarbeitet GS Media personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden im Sinne von Art. 28 DSGVO, schließen die Parteien – soweit erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit seiner Weisungen, Datenquellen und Verarbeitungszwecke verantwortlich, soweit dies seiner gesetzlichen Rolle entspricht.

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Geschäfts- und Betriebsinformationen angemessen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

26. Zulässige Nutzung und Schutz der Systeme

Die Leistungen dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke, Schadsoftware, unbefugte Zugriffe, Verletzungen von Rechten Dritter, verbotene KI-Praktiken oder sonstige missbräuchliche Handlungen eingesetzt werden.

Bei konkreten Anhaltspunkten für erhebliche Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken oder missbräuchliche Nutzung darf GS Media den betroffenen Zugang im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend beschränken, soweit dies rechtlich zulässig ist. Der Kunde wird grundsätzlich vorab oder, wenn dies aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist, unverzüglich danach informiert.

27. Vertragsende, Freischaltungen und Kundendaten

Mit Vertragsende enden zeitlich befristete Zugriffs-, Cloud- und Abonnementrechte sowie daran gekoppelte Freischaltungen, soweit kein fortbestehendes Nutzungsrecht vereinbart ist.

Die Behandlung von Kunden- und Nutzungsdaten nach Vertragsende richtet sich nach Vertrag, Datenschutzerklärung, gegebenenfalls Auftragsverarbeitungsvereinbarung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Ein Anspruch auf Datenexport besteht, soweit er vertraglich vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

28. Verbraucherstreitbeilegung

GS Media ist derzeit nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Gesetzliche Informationspflichten und Änderungen der Rechtslage bleiben vorbehalten.

29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen internationalen und nationalen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf Gerichtsstand. Für Verträge mit Unternehmern ist das UN-Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen, soweit es auf den konkreten Vertrag anwendbar wäre.

30. Änderungen dieser AGB

Neue Fassungen dieser AGB gelten grundsätzlich für zukünftige Verträge ab ihrem veröffentlichten oder mitgeteilten Geltungszeitpunkt.

Für bereits bestehende Verträge werden Änderungen nur wirksam, wenn hierfür eine wirksame vertragliche oder gesetzliche Grundlage besteht oder der Kunde der Änderung zustimmt. Zwingende besondere Regeln für Änderungen digitaler Produkte bleiben unberührt.

31. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für unbeabsichtigte Regelungslücken.

Vertragsrelevante Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit Gesetz oder individuelle Vereinbarung keine strengere Form verlangen.

Stand: 23. August 2026

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